Kosten

Elternbeitragstabelle

       

Gültig ab: 01.09.2025

 

Elternbeitragszuschuss wird an die Eltern weitergegeben. Der aufgeführte Elternbeitrag verringert sich dementsprechend: Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt.“ (Art. 23 Abs. 3 Satz 2 BayKIBIG). Die Nebenkosten (3,00 € Spielgeld, 3,00 € Baurücklage, 3,00 € Getränkegeld) sind hier jeweils eingeschlossen.

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